Was sind die besonderen Spessart Oberholzrechte?
- Die lokale Besonderheit im Spessartraum stellt das Spessartrecht dar. Es umfasst alle Forstberechtigungen im Staatswald des Spessartraumes und zählt zu den selteneren subjektiv-persönlichen Rechten. Es steht der berechtigten Gemeinde für ihre Einwohner zu und ist nicht mit Eigentum an einem Grundstück verknüpft. D.h. dass auch jeder zugezogene Neubürger automatisch auch zum Rechtler wird, zumindest wenn er eine Feuerstätte besitzt. Die belasteten Flächen sind im Eigentum des Freistaates (verwaltet durch die Bayerischen Staatsforsten (BaySF)) und auch im Grundbuch sind die Spessartrechte den jeweiligen Flächen zugeordnet.
- Sobald in den Waldabteilungen der beteiligten Forstbetriebe die Holznutzungen durchgeführt wurden, werden die Hiebe innerhalb von 3 Wochen nach Hiebsmaßnahme zur Oberholznutzung freigegeben. Die Nutzung der Oberholzrechte ist zwischen dem 15.11. und 30.04. in zwei je dreiwöchigen Nutzungsfristen erlaubt.
- Das Oberholz (Äste bis 4,40 cm Durchmesser) kann unentgeltlich nur für Eigenbedarf (max 30 Ster pro Jahr und Rechtler) verwendet werden. Jeder berechtigten Gemeinde ist im Spessart eine bestimmt Fläche des Staatswaldes zugeordnet; verwaltet werden diese Flächen im Spessart durch die Forstbetriebe Rothenbuch, Heigenbrücken sowie teilweise Hammelburg.
- Berechtigte Gemeinden:
- Kreis Miltenberg: Altenbuch, Faulbach
- Kreis Aschaffenburg: Bessenbach, Heigenbrücken, Heinrichsthal, Hösbach-Rottenberg, Laufach, VG Mespelbrunn, Rothenbuch, Sailauf, VG Schöllkrippen (ohne Krom- und Blankenbach), Waldaschaff, Weibersbrunn
- Kreis Main-Spessart: Bischbrunn, Esselbach (ohne Kredenbach), Frammersbach, Gemünden-Langenprozelten, Lohr-Ruppertshütten, VG Partenstein, Rechtenbach, Schollbrunn
- Gute Infos zu den Spessart Holzrechten
Was passiert in einem Nationalpark mit den Oberholzrechten?
Im Forstbetrieb Rothenbuch werden jährlich nur 10 – 30 Hiebe von insgesamt 80 - 100 Einschlagsgebieten für die Rechtler freigegeben. Schon jetzt wird in der Praxis Pragmatismus geübt: Um in manchen Gebieten das Naturzschutzziel (z.B.: Totholzanreicherung) zu erreichen verzichten Rechtler auf bestimmte Flächen, dafür lassen die Forstleute auf anderen Flächen auch mal stärkeres Holz übrig, als es ihre Pflicht ist. Wieviel der Rechtler auch heute noch das Recht ausüben ist nicht bekannt. Für Rothenbuch spricht man von 5 bis 30 aktiven Rechtlern (Quelle: EchoMain12.12.2016)
Wie man mit den Rechten umgeht, ob sie abgegolten werden wie die Streu- und Weiderechte in den Jahren 1963/1964, Ersatzflächen (z.B. im umliegenden Staatswald oder in der Nationalpark-Entwicklungs- und Pflegezone, wie im Nationalpark Hunsrück) bereitgestellt werden, attraktiveres stärkeres Holz in anderen Flächen angeboten wird oder andere Kompromisse gefunden werden können muss vor Ort mit den betroffenen Bürgern diskutiert werden. Vermutlich wird es da nicht nur eine pauschale Lösung geben können, sondern muss sehr individuell vorgegangen werden.
Die speziellen Oberholzrechte (bis 4,40 cm Durchmesser) spielen bei der Brennholzversorgung der Bevölkerung eine eher untergeordnete Rolle, denn die meisten Rechtler verwenden in Ihren Kaminen gerne auch dickere Holzscheite. Aber hier geht es um verbriefte Rechte und aus dem Grund um ein wichtiges Thema bei Schutzgebietsausweisungen. Hier ist ein Konzept mit den betroffenen auszuarbeiten. Vorstellbar ist dass hier Vergünstigungen bei der grundsätzlichen Brennholzbeschaffung (auch oberhalb der 4,40 cm) für die Rechtler im angrenzenden Staatswald geschaffen werden. Mit einem Nationalpark ist ja nur eine kleine Fläche von 10.000 ha betroffen, und auch hier ist nur eine Kernzone von Anfangs 5.000 ha bis innerhalb von 30 Jahren 7.500 ha nutzungsfrei auszuweisen. In der Managementzone wären Rechtlernutzungen vorstellbar.
In den jüngsten deutschen Nationalparken Hunsrück und Schwarzwald werden auf Basis von Gutachten regionale Brennholzkonzepte erfolgreich umgesetzt.